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Bei Patienten mit Schwindel ist die erste und klinisch wichtigste Frage, die an den Neurologen gestellt wird, ob es sich um ein zentrales oder peripheres Schwindelsyndrom handelt. Diese Unterscheidung ist in mehr als 90 % der Fälle durch die systematische Erhebung der Anamnese (Frage nach Art, Dauer, Auslösern der Schwindelbeschwerden und den Begleitsymptomen) und die körperliche Untersuchung möglich. Insbesondere bei akuten Schwindelbeschwerden hat sich hier ein 5-schrittiges Vorgehen bewährt: 1. Abdecktest mit der Frage nach einer vertikalen Divergenz (,,skew deviation“) als zentrales Zeichen und einer Komponente der ,,ocular tilt reaction“ (OTR), 2. Untersuchung mit und ohne Frenzel-Brille zur Differenzierung zwischen peripherem vestibulären Spontannystagmus und zentralem Fixationsnystagmus, 3. Untersuchung der Blickfolge, 4. Untersuchung der Blickhaltefunktion (insbesondere Blickrichtungsnystagmus entgegen der Richtung eines Spontannystagmus), 5. Kopfimpulstest mit der Frage nach einem Defizit des vestibulookulären Reflexes (VOR). In Bezug auf die Therapierbarkeit von Schwindelsyndromen sind in den letzten 10 Jahren erhebliche Fortschritte in der medikamentösen Therapie erzielt worden: Kortison bei der akuten Neuritis vestibularis, Betahistin als Hochdosis- und Langzeittherapie bei M. Menière, Carbamazepin bei Vestibularisparoxysmie sowie Aminopyridine bei Downbeat- und Upbeat-Nystagmus sowie episodischer Ataxie Typ 2.