Hogrefe, Zeitschrift für Kinder- und Jugendpsychiatrie und Psychotherapie, 4(43), p. 231-242, 2015
DOI: 10.1024/1422-4917/a000360
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Seit März 2009 ist die Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen (UN-BRK) Recht in Deutschland. «Inklusion» ist der zentrale Begriff. Allen Menschen mit gleich welcher Beeinträchtigung soll gleichberechtigt volle Teilhabe an der Gesellschaft ermöglicht werden. Inklusion setzt ethische, rechtliche, administrative, konzeptionelle, strukturelle, wirtschaftliche und so auch gesundheitspolitische Anpassungen der Gesellschaft voraus, sodass die individuelle Behinderung einer jeden Person so weit als nur möglich keine Alltagsbeeinträchtigung mehr darstellt. Die Übersichtsarbeit skizziert zunächst gesellschaftliche Istzustände, die die Kindesentwicklung, das Kindeswohl und insbesondere die gesundheitliche Versorgung von Kindern und Jugendlichen mit psychischer Störung beeinflussen und Anzeichen für Barrieren der Inklusion sind. Die Übersicht konzentriert sich auf Artikel der UN-Behindertenrechtskonvention, die für Aspekte von ethischer Haltung, Epidemiologie, klinischer Versorgungsstruktur, Diagnostik, Therapie, Lehre und Forschung im Rahmen der Kinder- und Jugendpsychiatrie von Bedeutung sind. Die Analyse verweist auf einen erheblichen Nachholbedarf in kinder- und jugendpsychiatrischer Versorgung, Lehre und Forschung.