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Thieme Gruppe, Die Rehabilitation, 04(53), p. 258-267, 2013

DOI: 10.1055/s-0033-1357115

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Data protection in rehabilitation research ; Datenschutz in der Rehabilitationsforschung

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Abstract

ZusammenfassungDer Datenschutz ist in Gesetzen festgelegt und muss von der Wissenschaftlerin/dem Wissenschaftler eingehalten werden. In dieser Übersicht wird aufgezeigt, an welchen Stellen in der Rehabilitationsforschung datenschutzrelevante Aspekte berücksichtigt werden müssen. Dabei sind das Sozialgesetzbuch X, das Bundesdatenschutzgesetz und die jeweiligen Landesdatenschutzgesetze wichtige Quellen. Für die Forschungspraxis mit Studienteilnehmenden werden konkrete Empfehlungen gegeben, was eine Patienteninformation und eine Einwilligungserklärung beinhalten sollte. Die Erhebung, Verarbeitung, Nutzung, Speicherung, Veröffentlichung und Archivierung von personenbezogenen Forschungsdaten unter Berücksichtigung der Vorgaben des Datenschutzes wird erläutert. Ein Beispiel aus der Praxis (siehe online unter www.thieme-connect.de/ejournals/toc/rehabilitation) zeigt, wie mithilfe eines externen Datentreuhänders durch eine Abtrennung der personenbezogenen Daten die Forschungsdaten pseudonymisiert bzw. anonymisiert werden können.